Internationaler Frauentag

Gleichberechtigung: Was die SPD für Frauen erreicht hat

Die Redaktion08. März 2022
Frauenrechte mussten immer wieder erkämpft werden
Die SPD macht sich seit ihrer Gründung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern stark. Vieles, was heute selbstverständlich ist, geht auf den Einsatz mutiger Sozialdemokratinnen zurück.

1892: Frauenzeitschrift „Die Gleichheit“
Der Name ist Programm. Als Chefredakteurin der „Gleichheit“ macht Clara Zetkin (Foto) den Leserinnen die ungerechten Lohn- und Arbeitsverhältnisse im Kaiserreich anschaulich. 1892 wird die Zeitschrift gegründet. Die Texte sind meist lang. Fotos gibt es keine. Trotzdem steigt die Auflage während des Ersten Weltkriegs auf sagenhafte 125.000. Und doch wird „Die Gleichheit“ 1923 eingestellt. Sechs Jahre zuvor hatte Marie Juchacz die Leitung übernommen.

1918: Wahlrecht für Frauen
Im „Aufruf an das deutsche Volk“ aus der Novemberrevolution 1918 findet sich eine alte SPD-Forderung wieder, auf die Millionen gewartet haben: Künftig sollen auch Frauen wählen dürfen. Am 30. November tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Am 19. Januar 1919 können die Frauen in Deutschland erstmals von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

„Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.“
Käte Strobel, Bundesfamilienministerin 1969 bis 1972

1919: Die erste Frau spricht im ­Parlament
Mit ihrer Anrede löst sie laut Protokoll „Heiterkeit“ in der Weimarer Nationalversammlung aus. „Meine Herren und Damen“, beginnt Marie Juchacz am 19. Februar 1919 ihre Rede, die in die Geschichte einging. „Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf“, betont die SPD-Abgeordnete.

1949: Gleichberechtigung im ­Grundgesetz
Aus 65 Mitgliedern besteht der Parlamentarische Rat, der nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz für die Bundesrepublik erarbeitet. Nur vier von ihnen sind ­Frauen. Ihnen – und allen voran der SPD-Politikerin ­Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wird.

1974: Reform des ­Paragrafen 218
„Mein Bauch gehört mir!“ Am 26. April 1974 reformiert die sozialliberale Koalition unter Kanzler Willy Brandt den „Abtreibungsparagrafen“ 218: Ein Schwangerschaftsabbruch ist nun in den ersten drei Monaten ohne Begründung möglich. Auf Betreiben der Konservativen stoppt das Bundesverfassungsgericht im Februar 1975 die Reform.

„Ich habe erreicht, was ich wollte. Es ist bewiesen, dass eine Frau das kann.“
Annemarie Renger, Bundestagspräsidentin 1972 bis 1976

1977: Ein ­modernes Ehe- und ­Familienrecht
Anfang der 70er Jahre dürfen Frauen nur arbeiten, wenn dies mit ihren Pflichten als Hausfrau und Mutter vereinbar ist. Die Regierung von Helmut Schmidt macht damit Schluss. Zum 1. Juli 1977 tritt eine Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Die „Hausfrauenehe“ wir durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt, bei Scheidungen wird das Verschuldensprinzip abgeschafft.

1988: Eine Quote für die SPD
Heute ist sie nicht mehr aus der SPD wegzudenken. Als die Quote am 30. August 1988 auf dem Bundesparteitag in Münster beschlossen wird, ist das aber alles andere als selbstverständlich. Mindestens 40 Prozent Frauen und Männer sollten in allen Parteigremien und auf allen Wahllisten vertreten sein. So ist es bis heute.

„Eine Feministin ist eine Frau mit einem begnadeten Selbstbewusstsein.“
Jutta Limbach, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts 1994 bis 2002

2007: Das Elterngeld wird eingeführt
Die Idee geht zurück auf SPD-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Eingeführt wird das Elterngeld am 1. Januar 2007 unter ihrer Nachfolgerin. Wer nach der Geburt eines Kindes bei der Arbeit pausiert, erhält für diese Zeit einen Teil seines Gehalts vom Staat. Mit den sogenannten Partnermonaten soll Verantwortung für die Familie neu aufgeteilt und Müttern die Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. In den Folgejahren wird das Elterngeld immer wieder reformiert und angepasst. Mit dem Elterngeld Plus wird eine Möglichkeit zur Arbeit in Teilzeit geschaffen.

2015: Mehr Frauen in Führungs­positionen
Frauen und Männer sind gleichberechtigt – und doch stoßen erstere irgendwann an eine „gläserne Decke“. Um mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu ermöglichen, tritt am 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft. Für viele Aufsichtsräte gilt seither eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Im vergangenen Jahr wird das Gesetz auf Unternehmensvorstände ausgeweitet.

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Missstände

"die ungerechten Lohn- und Arbeitsverhältnisse im Kaiserreich" sind auch heute noch nicht überwunden.