Bundesregierung

Frauen und Männer: Strategie soll Gleichstellung bis 2030 erreichen

Lars Haferkamp10. März 2022
Mit einer Gleichstellungsstrategie will die Bundesregierung schneller gleiche Chancen für Frauen und Männer zu erreichen
Über die Gleichberechtigung der Geschlechter reden viele. Die Bundesregierung handelt. Sie geht nun entschlossene Schritte voran. Denn die SPD hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2030 soll die Gleichstellung erreicht sein.

Wir wollen ein Jahrzehnt der Gleichstellung“, heißt es im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021. „Wir wollen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030 erreichen.“ Das sieht die SPD als Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche durchziehen muss: „Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber auch Haushalts- und Finanzpolitik“, so das Wahlprogramm.

Bundesstiftung Gleichstellung gegründet

Um schneller gleiche Chancen für Frauen und Männer zu erreichen, hat die Bundesregierung die „Bundesstiftung Gleichstellung“ errichtet. Sie soll konkret aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht und dafür Lösungen entwickeln. Die Stiftung soll ein offenes Haus sein für alle, die sich für mehr Gleichstellung in Deutschland einsetzen und sie dabei mit Informationen und Ideen unterstützen.

Ein zentrales Instrument für mehr Gleichberechtigung der Geschlechter ist die Gleichstellungsstrategie. Über sie heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterentwickeln, u. a. mit einem Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen.“ Die Strategie dient damit „als Handlungsgeländer für alle Ressorts“, erklärt Leni ­Breymaier, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion. Mit einem verbindlichen Fahrplan sollen konkrete und wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung vorgelegt werden. Damit hat die neue Bundesregierung sofort nach der Amtsübernahme begonnen.

Vom höheren Mindestlohn profitieren besonders Frauen

So hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro vorgelegt. Dies war ein zentrales Wahlversprechen der SPD und von Olaf Scholz. Die Anhebung ist besonders für Frauen wichtig. „Wir wissen, das Geschlecht ‚weiblich‘ ist ein Faktor, der das Risiko für einen Lohn unter 12 Euro deutlich erhöht“, betont Leni Breymaier. „Frauen arbeiten mehr als Männer in Teilzeit oder befristet, deshalb werden sie überdurchschnittlich von einem ­höheren Mindestlohn profitieren.“ Auch deshalb, weil Frauen oft in Berufen mit besonders niedrigen Löhnen arbeiten, etwa als Friseurinnen, Bäckereifachverkäuferinnen und Floristinnen oder im Pflege- und Betreuungssektor.

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, ­„eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes“ einzuführen. Diese Möglichkeit soll auch für Alleinerziehende gelten. Dazu wird aktuell ein Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet. „Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen“, sagt Leni Breymaier. Durch die Partnerfreistellung soll es weiterentwickelt und so die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt werden. „Mit dieser Initiative werden vor allem Väter zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen können, um die wichtige Zeit nach der Geburt des Kindes gemeinsam zu erleben“, so Breymaier. Darüber hinaus soll das Elterngeld vereinfacht und digitalisiert werden. „Unser Ziel ist es, Erwerbs- und Sorgearbeit geschlechtergerecht zu verteilen. Wenn wir über Vereinbarkeit von Beruf und Familie reden, müssen wir über Umverteilung reden.“

Streichung des § 219a

Ein weiteres wichtiges Ziel der Gleichstellungspolitik der Ampel-Koalition ist laut Koalitionsvertrag die Streichung des § 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor. „Die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist ein großer frauenpolitischer Erfolg“, betont Leni Breymaier. Ziele sind Sicherheit für die Ärzteschaft und niedrigschwellige Informationen für die Frauen.

Für Breymaier ist die Streichung des § 219a aber nur ein erster Schritt. „Abtreibung muss Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Verhütungsmittel müssen – am Anfang für Geringverdienende – kostenlos zugänglich sein. Die Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen werden wir verbieten.“ Schließlich fordert sie auch eine neue Diskussion über den § 218. „Das sind wir unseren Frauen schuldig.“

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