Volkswagen

Urteil im VW-Dieselskandal: Kunden „sittenwidrig“ geschädigt

Christian Rath25. Mai 2020
Hat jahrelang manipulierte Abgas-Software als „Umschalteinrichtung“ verharmlost: der Volkswagen-Konzern
Der VW-Konzern hat die Käufer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 vorsätzlich „sittenwidrig“ geschädigt, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag. Damit steht der Konzern an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört.

Nun ist es rechtskräftig. VW hat seine Kunden „sittenwidrig“ geschädigt und die Genehmigungsbehörden „arglistig“ getäuscht. Jetzt steht der Konzern endlich an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört.

Jahrelang hat der Volkswagen-Konzern seine manipulierte Abgas-Software als „Umschalteinrichtung“ verharmlost. Jahrelang sprach man nur von der „Diesel-Thematik“, ohne rot zu werden. Auch nach dem Urteil des Bundesgerichgtshofes (BGH) in Karlsruhe findet VW kein Wort des Bedauerns, kein Wort der Entschuldigung. Das spricht eigentlich für sich. Dieser Konzern verdient kein Vertrauen mehr.

Entschädigung für Diesel-Käufer

Es ist dem Rentner Herbert Gilbert zu danken, dass er sich von VW nicht zu einem goldenen Vergleich überreden ließ, sondern auf ein Urteil des BGH bestand. Jahrelang hatte es VW mit dieser Methode geschafft, obergerichtliche Urteile zu verzögern und zu verhindern. Das BGH-Urteil erfolgte nun erst lange nach Ende der Verjährung. Auch deshalb kam es in Deutschland zu keiner massiven Klagewelle gegen VW.

In den USA hatte VW früh alle Käufer mit Tausenden von Dollar entschädigt. In Deutschland ließ man sich lieber verklagen. Statt über zwei Millionen Diesel-Käufer bekommen nun nur rund 370.000 eine Entschädigung. 

Erfolg für Musterfeststellungsklage

240.000 von ihnen hatten im Rahmen der Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Das neu eingeführte Instrument hat seinen ersten großen Test bestanden. Ohne Risiko haben die VW-Käufer mit der MFK ein ähnlich gutes Ergebnis erzielt, wie nun Rentner Gilbert am BGH. Hier hat der Gesetzgeber ein Lob verdient.

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Kommentare

Bitte um öffentliche Aufklärung !

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Softwarebasierter Betrug ist nicht neu

Leider gibt es immer noch keinerlei Anstalten der Politik, das Produkthaftungsgesetz auf Software auszuweiten oder nachweisbaren Betrug per Software entsprechend zu bestrafen.
Wie notwendig das ist sollten allein schon die durch Software und "Selbstzertifizierung" ermordeten Menschen zeigen, die von MCAS seitens Boeing getötet wurden.
Hierzulande haben sich Canon ("tote" Drucker durch Softwarezähler), Motorola (Handys ab 2 Jahre Benutzung bei Erreichen der Zufallszahl tot) und Microsoft (Abschaltung der eingebauten "Windows update" Spyware bei WinXP wurde per Fernbedienung ausgesetzt, XBox-Besitzer bekamen ihre Daten durch ein Zwangsupdate zerstört, etc.) ungestraft und unbehelligt hervorgetan.
Auch invasive Eingriffe der Hersteller in die vom Benutzer gekaufte Hardware per Software interessieren die Politik bisher nicht im Geringsten.

Es ist ein weites Feld in dem der Käufer nachträglich durch den Verkäufer/Hersteller regelmäßig geschädigt wird. Die Unsitte, statt einmalige Kaufpreise nun "Software as a Service" zu lizensieren macht Hardwarekäufer zu Zwangsabonnenten ohne Nachbesserungsanspruch.
IoT verschlimmert noch die Menge an Softwareschrott.
Viel zu tun. Überall.

Konzern am Pranger

Wenn hier der VW-Konzern zurecht am Pranger steht, wie im Beitrag beschrieben, dann verstehe ich nicht, warum meine Fragen zur Rolle von Stephan Weil als Teil des Aufsichtsrates und gleichzeitigem Vertreter des Landes Niedersachsen nicht zusammen mit einer plausiblen Antwort der Redaktion bzw. des Autors hier eingestellt werden. Es wäre gerade jetzt wichtig genaueres darüber zu erfahren, insbesondere da solche Fragen derzeit aktuell auch in verschiedenen Medien gestellt werden und sich unsere potentiellen WählerInnen auch diese Frage stellen !
Deshalb hier nochmal die Bitte um Aufklärung !

Ganz einfach:

Stephan Weil saß nicht auf der Anklagebank, und es geht in dem Urteil auch nicht um seine Rolle in dem Aufsichtsrat sondern um die Frage, ob VW seine Kunden getäuscht hat. Insofern haben ihre Fragen nichts mit dem Thema des Artikels zu tun.
Darüber hinaus wird Ihnen an dieser Stelle auch niemand die Frage so beantworten, dass sie zufrieden sind. Diese Fragen werden auch aktuell nicht wie von ihnen behauptet in anderen Medien gestellt, sondern waren schon vor Jahren Thema. An dem Sachstand von damals hat sich auch in den vergangenen Jahren nichts geändert.

Hintergrundinformation nicht gewollt ?

Wenn von VW betrogene bzw. geschädigte BürgerInnen über Jahre ihren Schadensersatz einklagen müssen, weil die Konzernleitung nicht freiwillig angemessen entschädigt u. der Konzern selbst dadurch, wie auch durch die Kundentäuschung und die jahrelange Nichteinhaltung von Schadstoffgrenzwerten sein Image ramponiert, muss die Frage erlaubt sein, wie der Aufsichtsrat sich zur Sache verhält- Zwischen dem Tun d. Konzernführung und dem Tun des Aufsichtsrates, sollte es durchaus Zusammenhänge geben, das gerät ja gerade durch ein solches Urteil wieder in´s Scheinwerferlicht.
Schlecht wäre es auf jeden Fall wenn der Aufsichtsrat keinen Einfluss auf das Tun der Konzernführung hätte oder wenn der Aufsichtsrat nicht informiert ist bzw. war. Dann könnten wir sagen der Aufsichtsrat ist von seiner Wirksamkeit gesehen überflüssig. Meines Wissens hat Herr Weil einige seiner Reden zu der Angelegenheit auf die sich das Urteil bezieht, mit der besagten "Konzernführung am Pranger" vorher abgestimmt . Wieso Sie, Herr Dittrich, jetzt zu der Auffassung kommen meine Fragen hätten mit dem Artikel in dem es um das Urteil geht, nichts zu tun erschließt sich mir nicht. Es geht auch um die Hintergründe!