Hinweisgeberschutzgesetz

Nach Blockade von CSU/CDU: Schutz für Whistleblower*innen kommt

Christian Rath11. Mai 2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Beschäftigte, die Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Nachteilen.
Am Donnerstag beschließt der Bundestag das lange fällige Hinweisgeberschutzgesetz. Es soll Beschäftigte, die Missstände aufdecken, vor Repressalien schützen. Doch die Union blockierte das Gesetz im Bundesrat.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag erstmals bereits Mitte Dezember 2022 beschlossen hat, schützt Beschäftigte, wenn sie Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer internen Stelle des Arbeitgebers erfolgen oder extern beim Bundesamt für Justiz.

Kompromiss mit der CDU/CSU

Doch der Bundesrat hatte im Februar (auf Betreiben der von der Union mitregierten Länder) die erforderliche Zustimmung verweigert. Daraufhin versuchte die Ampel, das Gesetz in zwei Teile aufzuspalten. Dann hätte der größte Teil der Regelungen keine Zustimmung der Länderkammer mehr benötigt. Doch die Unions-regierten Länder drohten nun mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb gab die Ampel-Koalition nach und rief doch den Vermittlungsausschuss an, um sich mit der CDU/CSU auf einen Kompromiss zu einigen.

Die Union kritisierte dabei vor allem die Pflicht, anonyme Meldewege für Whistlblower*innen einzurichten. Dies ermutige Falschbeschuldigungen. Dagegen glaubt die Koalition, dass viele Whistlblower*innen sich ohne die Möglichkeit einer anonymen Meldung gar nicht trauen, auf Missstände hinzuweisen.

Ende letzter Woche einigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss: „Die interne Meldestelle sollte auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.“ Diese Formulierung wird nun in Paragraf 16 des Hinweisgeberschutzgesetzes eingefügt.

Bundestag setzt EU-Richtlinie um

Am Dienstag hat der Vermittlungsausschus den Kompromiss formal beschlossen. An diesem Donnerstag wird der Bundestag des Gesetz entsprechend ändern und am Freitag wird der Bundesrat zustimmen. Etwa Mitte Juni wird das Gesetz dann in Kraft treten.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt der Bundestag eine EU-Richtlinie um, geht aber weit darüber hinaus, weil nicht nur die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht unter Schutz gestellt wird, sondern auch der Hinweis auf Verstöße gegen deutsches Recht. Die EU-Richtlinie hätte bereits im Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hat daher Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dabei hat sie die Verhängung von Strafgeldern in Höhe von rund 50 Millionen Euro beantragt.

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Kommentare

Schutz für Whistleblower*innen

Es wird ja auch allerhöchste Zeit. Aber vermutlich wurde der neue Gesetzentwurf erheblich zugunsten des Kapitals abgespeckt.