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Chancenaufenthaltsrecht: Wann geduldete Menschen arbeiten dürfen

Benedikt DittrichDaniela Sepehri24. Juni 2022
Mit einem Aufenthaltsrecht könnten auch geduldete Geflüchtete in Deutschland arbeiten.
Mit einem Aufenthaltsrecht könnten auch geduldete Geflüchtete in Deutschland arbeiten.
In Deutschland leben tausende Menschen, die nur geduldet sind, aber nicht arbeiten dürfen. Geflüchtete ohne Perspektive, beklagt die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan. Doch das soll sich mit dem geplanten „Chancenaufenthaltsrecht“ ändern.

Rund 100.000 Menschen gibt es in Deutschland, die als Geflüchtete kamen, deren Asylanträge aber abgelehnt wurden, schätzt Reem Alabali-Radovan – und die nach fünf Jahren immer noch in der Bundesrepublik leben. Menschen ohne Perspektive, nur geduldet in Deutschland. Oft können sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, weil die Situation beispielsweise in Afghanistan oder Irak zu unsicher ist, erklärt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung weiter. Die Gründe, warum sie noch hier sind, sind vielfältig, meint Alabali-Radvon. Arbeiten dürfen sie in Deutschland als geduldete Personen allerdings nicht – selbst wenn sie schon mehrere Jahre hier leben.

„Diese Menschen leben seit Jahren in einer Situation ohne Perspektive“, beklagt Alabali-Radovan. Schon in den vergangenen Jahren hatte die SPD dafür gekämpft, dass die Menschen eine eine Perspektive erhalten – ohne Erfolg in der Großen Koalition. „Aber Jetzt hat es geklappt“, sagt die Sozialdemokratin im Gespräch mit dem „vorwärts“.

Chancenaufenthaltsrecht – noch in diesem Jahr?

Die Einigung trägt den sperrigen Namen: „Chancenaufenthaltsrecht“. „Das ist ein sehr wichtiges Vorhaben im Koalitionsvertrag“, meint die Sozialdemokratin mit Blick auf den Vertrag der Ampel-Koalition. Einer der zentralen Punkte: Mit dem neuen Aufenthaltsrecht hätten diese geduldeten Personen die Möglichkeit zu arbeiten – bisher ist es ihnen verboten, einer legalen Arbeit nachzugehen.

Zur Zeit wird an dem Entwurf gearbeitet, wie Reem Alabali-Radovan im Gespräch mit „vorwärts“-Redakteurin Daniela Sepehri erklärt. Es geht auch um Abstimmungen von Details. „Wir arbeiten gerade daran, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause durchs Kabinett geht.“ Im Anschluss könnte dann im Herbst das parlamentarische Verfahren beginnen. Am Ende könnte das Chancenaufenthaltsrecht dann im Bundestag beschlossen werden. „Das dauert natürlich noch eine Weile“, beschwichtigt sie und berichtet von regelmäßigen Rückfragen zu dem Thema, die auch sie erreichen.

Was die Integrationsbeauftragte außerdem zur Diversität in deutschen Bundesbehörden sagt, wie sie sich Deutschland als ein modernes Einwanderungsland vorstellt oder wie Integration und Partizipation gelingen kann – das ganze Insta-Live-Gespräch vom Donnerstag zum nachgucken:

Reem Alabali-Radovan ist Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Für welche Themen es außerdem noch Beauftragte gibt – und was ihre Aufgaben sind, haben wir in diesem Artikel erklärt.

Außerdem haben wir neben Reem Alabali-Radovan auch andere Sozialdemokrat*innen porträtiert, die heute Beauftragte der Bundesregierung sind: Zum Beispiel Natali Pawlik oder Carsten Schneider.

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Kommentare

ja, das arbeiten dürfen

,wenn das unser Problem wäre, dann gäbe es ja die Probleme auf den Flughäfen nicht, gibt es dort doch reichlich Arbeit, die offensichtlich von einer Art ist, die den hier lebenden Menschen nicht mehr zugemutet werden kann. Daher kommt Hilfe aus der Türkei, dort gelten wohl andere Zumutbarkeitsgrundsätze