Folge der Tariferhöhungen

Pension: Warum Rentner*innen keine Inflationsausgleichsprämie erhalten

Kai Doering03. November 2023
Geldsegen: Pensionär*innen können sich über eine Inflationsausgleichsprämie freuen.
Geldsegen: Pensionär*innen können sich über eine Inflationsausgleichsprämie freuen.
Pensionierte Beamt*innen erhalten in diesem Jahr eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro, Rentner*innen dagegen nicht. Der Grund dafür liegt bereits einige Monate zurück. Doch auch für Rentner*innen gibt es eine gute Nachricht.

Die Einigung liegt bereits einige Monate zurück. Nach zähen Verhandlungen hatten sich Vertreter*innen der Kommunen und des Bundes mit den Gewerschaft verdi, ver.di, GdP, GEW, IG BAU und dem Deutschen Beamten Bund (dbb) im April auf eine Tariferhöhung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine prozentuale Erhöhung von 5,5 Prozent auf dem kommenden Frühjahr geeinigt. Hinzu kommt eine gestückelte „Inflationsausgleichsprämie“ in Höhe von 3.000 Euro.

Renten und Pensionen sind separate Systeme

Diese Prämie erhalten – im Gegensatz zu Rentner*innen – auch Pensionär*innen, also Beamt*innen im Ruhestand. Grund dafür ist, dass Pensionär*innen während ihres Berufslebens nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, sondern ihr Ruhegehalt aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt wird. So machen sich nicht nur Tariferhöhungen für Beamt*innen auch direkt bei den Pensionen bemerkbar, sondern sie sind auch für die Prämie berechtigt. Die Renten berechnen sich dagegen neben individuellen Faktoren aus der allgemeinen Lohnsteigerung.

Wieviel Geld Pensionär*innen erhalten, ist individuell unterschiedlich. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Ruhegehaltssatz, der nach einer Arbeitsdauer von 40 Jahren in Vollzeit bei maximal 71,75 Prozent des Gehalts der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung liegt. Die Höchstsumme beträgt demnach 2152,50 Euro. Damit die Einigung auch für die Beamt*innen (aktive wie pensionierte) des Bundes gilt, braucht es noch einen Beschluss des Bundestags, der im November erwartet wird.

Eine gute Nachricht auch für Rentner*innen

Analog zum Gehalt der Beamten werden sich im März dann auch die Pensionen erhöhen. Pensionär*innen mit dem Höchstbezug von 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts erhalten dann mindestens 241,26 Euro mehr pro Monat. Die durchschnittliche Pension beträgt zurzeit 3.227 Euro. Immerhin eine gute Nachricht gibt es aber auch für Rentner*innen: Nachdem ihre Bezüge zum 1. Juli um 4,39 Prozent (im Westen) bzw. um 5,86 Prozent (im Osten) angehoben wurden, dürften sie auch im kommenden Jahr deutlich steigen. Expert*innen gehen von einem Plus von 5 bis 6 Prozent aus – den Tariferhöhungen in vielen Branchen sei Dank.

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