Bundesrat stimmt gegen Krankenhaustransparenzgesetz

Krankenhausreform: Wie es nach dem Nein der Länder weitergeht

Vera Rosigkeit27. November 2023
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wünscht sich mehr Qualität in Krankenhäusern
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wünscht sich mehr Qualität in Krankenhäusern
Mit dem Nein des Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz könnte sich auch die Umsetzung der Krankenhausreform verzögern. Gesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einem Krankenhaussterben. Zusätzliche Haushaltsmittel habe er nicht.

Nur selten wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Vergangenen Freitag haben die Länder im Bundesrat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte und im Oktober vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustranzparenzgesetz) abgewiesen. Zur großen Enttäuschung des Gesundheitsministers. Nur eine Stimme habe gefehlt. „Eine Abstimmung von solcher Bedeutung, die verliert man nicht gerne mit einer Stimme, die dann zum Schluss fehlt“, sagt Lauterbach am Montag bei einer Diskussionsveranstaltung mit Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für sie ist die Entscheidung seitens der Länder zunächst eine schlechte Botschaft für Patient*innen, da der Krankenhaus-Atlas nicht wie vorgesehen im kommenden Jahr veröffentlicht werden kann. Dessen Ziel ist es, Patient*innen die Möglichkeit zu geben, Informationen einzuholen und zu entscheiden, „was ist das geeignetste Krankenhaus, was bietet die beste Qualität“, erklärt Stoff-Ahnis.

Patient*innen haben Recht auf Information

Tatsächlich sollte mit dem Gesetz geklärt werden, welche Krankenhäuser über die dort aufgeführten insgesamt 65 Leistungsgruppen verfügen. Diese reichen beispielsweise von allgemein innerer Medizin über Herzchirurgie für Kinder und Jugendliche bis hin zur Notfallmedizin, hatte Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzes erklärt. Bei einem möglichen Eingriff lasse sich anhand des Qualitätsatlas beispielsweise ablesen, ob ein Krankenhaus die hierfür notwendige technische und personelle Voraussetzung habe. Der Atlas sollte die von ihm geplante Krankenhausreform vorbereiten, mit der Lauterbach drei Ziele verfolgt: „bessere Qualität, Entökonomisierung und Entbürokratisierung.“

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist Teil der vom Bundesgesundheitsminister geplanten Krankenhausreform. Danach sollen Krankenhäuser künftig eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörde der Länder zugewiesen werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese Finanzierung soll die bisherige Vergütung nach Fallpauschalen ersetzen. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz wären so auch die Voraussetzungen geschaffen worden, zuzuordnen, in welchem Krankenhaus, welche Leistungen erbracht werden, die Qualität der Häuser wäre ebenso sichtbar geworden wie die für die geplante Krankenhausreform notwendigen Leistungsgruppen.

Krankenhausreform „muss jetzt schnell kommen“

Den von den Ländern vergangenen Freitag vorgetragene Vorwurf, der Bund wolle sich in die Hoheit der Länder einmischen, weist Lauterbach am Montag entschieden zurück. Im Gesetz zur Krankenhausreform sei vorgesehen, dass die Länder bis Januar 2025 den Krankenhäusern die notwendigen Leistungsgruppen zuweisen, die dann vom Bund bezahlt würde. Lauterbach machte noch einmal deutlich, dass die Krankenhausreform „jetzt schnell kommen muss“ und spricht von „vielen überversorgten Gebieten“ in Deutschland. Lauterbachs Schätzungen zufolge gäbe es einen Leerstand bei Kliniken von 30 Prozent. Würde man ambulant machen, was „wir ambulant machen könnten und sollten“, läge der Leerstand bei 50 Prozent.

Durch die Entscheidung des Bundesrates könnte es nun sein, dass sich der ganze Prozess der Umsetzung der Krankenhausreform verzögert, da die Leistungsgruppen nicht wie vorgesehen zuverlässig bis zum 1. Januar 2025 zugewiesen werden können. Zudem könnten die im Transparenzgesetz angelegten sechs Milliarden Euro für die Zeit der Umstrukturierung der Kliniken fehlen. Lauterbach warnt in diesem Zusammenhang vor einem Krankenhaussterben. „Wir haben dafür keinen Ersatz, Steuermittel wird es nicht geben“. Mit den sechs Milliarden hingegen wären die Kliniken in der Lage, „2024 über die Runden zu kommen“, so Lauterbach.

Aber gerade deshalb sei er auch optimistisch, dass die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erfolgreich sein werden. Über die Strategie und die Vermittlungslinien wollte er sich aber zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich nicht äußern. Er gehe davon aus, dass „wir zum 1. Mai 2024 mit der Transparenz an den Start gehen. Ich gebe diesen Zeitpunkt noch nicht auf.“ Den von den Ländern vorgeschlagenen Forderungen nach weiteren kurzfristigen Finanzmitteln erteilte Lauterbach eine klare Absage. „Haushaltsmittel haben wir nicht und können wir kurzfristig nicht beschaffen“, betonte er.

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