Netzpolitik

Katarina Barley: Facebook widersetzt sich deutschem Recht

Robert Kiesel16. Mai 2017
Die SPD wolle die Steuermehreinnahmen in Bildung, Forschung und in die digitale Infrastruktur investieren, erklärt Generalsekretärin Katarina Barley
SPD-Generalsekretärin Katarina Barley steht hinter dem Gesetzentwurf ihres Parteikollegen Heiko Maas.
Im Netz tobt der Kampf um die Meinungsmacht. In den sozialen Netzwerken halten sich dabei nicht alle an Recht und Gesetz. SPD-Generalsekretärin Katarina Barley fodert, Facebook und Co stärker in die Pflicht zu nehmen.

Was tun gegen Hass-Postings und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken? Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas zunächst eine Taskforce gegründet und schließlich ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im Netz (NetzDG) erarbeitet hat, steht am Freitag die erste Beratung des Entwurfes im Bundestag an. In die Debatte schaltete sich nun auch die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley ein.

Barley: Facebook widersetzt sich deutschem Recht

„Wir können nicht hinnehmen, dass sich Unternehmen wie Facebook europäischem oder deutschem Recht widersetzen. Aktuell ist das der Fall“, erklärte Barley am Montag bei einer Diskussion zum Thema Meinungsbildung im Web2.0. Barley stellte sich hinter den Gesetzentwurf von Heiko Maas und sagte weiter: „Freiwilligkeit ist schön und gut. Wenn wir aber sehen, dass es so nicht funktioniert, müssen Regeln her.“

Dass Facebook und Co aktuell viel zu selten oder zu langsam auf Hass im Netz reagieren, hatte die Taskforce zum Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet deutlich gemacht. Für den Negativrekord sorgte dabei der Kurznachrichtendienst Twitter, der auch während der zweiten Testphase nur einen von 100 gemeldeten Beiträgen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Meldung gelöscht hatte. Facebook löschte zwar 39 Prozent der gemeldeten Beiträge innerhalb der ersten 24 Stunden, verwies in zahlreichen Fällen jedoch darauf, dass gemeldete Inhalte nicht gegen „Gemeinschaftsstandards“ des Netzwerkes verstoßen. Auch die Löschung einer Morddrohung gegen den SPD-Vorsitzenden Martin Schulz – veröffentlicht als Kommentar auf der Facebook-Seite des „vorwärts“ – lehnte das Unternehmen mit eben jener Begründung ab.

Kritik am geplanten Gesetz

Und dennoch: Gegen den Gesetzentwurf von Heiko Maas regt sich Widerstand. In ihrer „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ sprechen sich die Initiatoren dagegen aus, die „staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen zu übertragen.“ Sie kritisieren die im Entwurf vorgesehene Strafbewährung – Heiko Maas droht Unternehmen mit Strafen bis zu 50 Millionen Euro – und fürchten vermehrte Entscheidungen „gegen die Meinungsfreiheit“. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schießt weit über das Ziel hinaus“, meinte dazu netzpolitik.org-Journalist Ingo Dachwitz, der am Montag mit Katarina Barley diskutierte.

Diese räumte ein, sich bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Diskriminierungsschutz auf einem „wahnsinnig schmalen Grat“ zu bewegen. Die Entscheidung im Einzelfall bewege sich im Spannungsfeld zwischen „Zensur und freier Meinungsäußerung“. Vor dem Hintergrund dessen warb Barley für die im nun zur Beratung stehenden Entwurf gewählte Formulierung, dass nur „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb der ersten 24 Stunden nach Meldung gelöscht werden müssen.

weiterführender Artikel