Gesetzentwurf

Was die Förderung der AfD-nahen Erasmus-Stiftung verhindern soll

Christian Rath11. Oktober 2023
Erhielt bislang keine Fördermittel: die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll auch künftig keine staatliche Förderung erhalten
Die Ampelkoalition hat gemeinsam mit der CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Finanzierung parteinaher Stiftungen vorgelegt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung auch künftig keine staatlichen Mittel erhält.

Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund 700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte. Der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wurden bisher Fördermittel verweigert. Anfangs hieß es zur Begründung, dass die AfD erst noch zeigen müsse, dass sie eine dauerhafte Kraft ist. Nach dem zweiten Einzug in den Bundestag 2021 beschlossen die anderen Fraktionen dann einen Vermerk zum Bundeshaushalt 2022, wonach parteinahe Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn keine Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wieder ging die DES leer aus.

Hürden für dauerhafte Förderung hoch

Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März 2023, dass die Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz geregelt werden muss. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz genüge nicht. Der Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung sei zwar grundsätzlich möglich, erforderlich wären dann aber schwerwiegende Gründe wie der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, so die Verfassungsrichter.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben SPD, Grüne und FDP nun gemeinsam mit der CDU/CSU vorgelegt. Die Linke durfte an der Formulierung zwar mitarbeiten. Die Union verhinderte jedoch, dass die Linke den Antrag mit einbringen darf. Die AfD war gar nicht beteiligt.

Zunächst fällt auf, dass die Altparteien die Hürden erhöht haben, ab wann eine „dauerhafte Grundströmung“ vorliegt. Bisher genügte, dass eine Partei zum zweiten Mal in Folge in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wurde. Künftig sind drei Wahlerfolge hintereinander erforderlich. Für Parteien, die (wie die FDP 2013) einmal den Einzug in den Bundestag verpassen, soll eine Ausnahme gelten, wenn sie früher schon zwei Mal hintereinander die Fünf-Prozent-Hürde übersprangen.

AfD ist extremistischer „Verdachtsfall“

Entscheidend sind aber die inhaltlichen Kriterien, die es für die AfD-nahe Stiftung auch nach der nächsten Bundestagswahl 2025 schwer machen werden, Zuschüsse zu erhalten. So soll es für die Verweigerung tendenziell genügen, wenn der Verfassungsschutz eine Stiftung als extremistischen „Verdachtsfall“ einstuft. Im Fall der AfD-Bundespartei hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Einstufung bereits 2021 vorgenommen, das von der AfD angestrengte Gerichtsverfahren läuft aber noch.

Die Entscheidung, ob eine Stiftung die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll jeweils das Bundesinnenministerium treffen. Derzeit wäre also Ministerin Nancy Faeser (SPD) zuständig. Wenn die betroffene Stiftung eine Entscheidung für rechtswidrig hält, kann sie dagegen klagen. Zuständig wäre wohl das Verwaltungsgericht Berlin. Die AfD könnte jedoch auch beim Bundesverfassungsgericht direkt gegen das Gesetz klagen, soweit Anforderungen dort abschließend geregelt sind.

Der Gesetzentwurf, der dem vorwärts vorliegt, soll am Mittwoch in Berlin offiziell vorgeschlagen und bereits am Freitag im Bundestag erstmals diskutiert werden. „Wir werden mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“, sagt der Emmendinger SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, der maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war.

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Kommentare

sehr gut, damit haben wir einen Hebel, um sicherzustellen,

dass die Finanzierung weiterhin bei den etablierten Parteien verbleibt, ggf kann man ja anstelle der 3 Legislaturen noch auf 4 bzw bedarfsweise noch höhere Anforderungen umstellen. Die Linken sind raus, was man bedauern mag, was aber auch nicht mehr ins Gewicht fällt, nachdem das Wahlrecht so verändert wurde, dass zukünftig Fraktionsstärke nicht mehr erreicht wird, selbst wenn es noch Wahlkreise geben sollten, in denen Kandidaten der Linken die Mehrheit erreichen sollte. Es steht schließlich zu befürchten, dass die AfD schon wegen des zunehmenden Stimmenanteils bei der Wahlkampfkostenerstattung gemästet wird, während wir dort nur noch kleine Brötchen backen werden, mit den anderen Parteien, von denen die Wähler weg zur AfD gewandert sind und noch wandern, wenn es nicht gelingen sollte, die Qualität unserer Politik zu vermitteln. Daran hapert es derzeit, denn inhaltlich ist doch an der Regierungspolitik nun wirklich gar nichts auszusetzen.

"Anfangs hieß es zur

"Anfangs hieß es zur Begründung, dass die AfD erst noch zeigen müsse, dass sie eine dauerhafte Kraft ist."

Das hat sie gezeigt. Ist aber auch egal, denn das war ja sowie so nur eine Ausrede.

"Bisher genügte, dass eine Partei zum zweiten Mal in Folge in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wurde. Künftig sind drei Wahlerfolge hintereinander erforderlich"

Ich schlage vor, die Anzahl der Jahre mit jeder Legislaturperiode automatisch um ein Jahr zu erhöhen. Alles andere wäre undemokratisch.

Stiftungen

Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund 700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte.
Es reicht! Jede dieser Stiftungen sieht in politischer Bildung nur das eigene!Dann werden Fördermittel verwendet, um junge Leute als Politiker anzuwerben.Diese studieren dann und anschliessend geht es in den Bundestag! DESWEGEN HABEN WIR DOCH DIESEN REALITÄTSVERLUST BEI DIESEN POLITIKERN ! Nie etwas richtiges gearbeitet keine Ahnung vom Leben. Jeder Stiftung müssten die Mittel entzogen werden.Die Parteimitglieder sollen die selber tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Seeland