Schon am Morgen sprach Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Post im sozialen Netzwerk X von dem Verbot der Hammerskins Deutschland als einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“. In einem Pressestatement am Mittag begründete die SPD-Politikerin noch einmal ausführlicher, warum das Bundesinnenministerium den rechtsextremistischen Verein einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten hat.
Faeser: „Das war gefährlich für die demokratische Grundordnung“
„Mit diesem Verbot beenden wir in Deutschland das menschenverachtende Treiben einer international agierenden Neonazivereinigung. Damit senden wir ein klares Signal gegen den organisierten Extremismus, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus“, sagte Faeser. Denn der Verein habe bislang eine einflussreiche Rolle innerhalb der rechtsextremen Szene in Deutschland gespielt. „Sie sahen sich gerne als Elite der rechtsextremistischen Szene an. Das war gefährlich für die demokratische Grundordnung“, sagte Faeser.
Die „Hammerskins Deutschland“ sind ein Ableger der im Jahr 1988 in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten „Hammerskins Nation“. Weltweit bezeichnen sich die Mitglieder dieser Vereinigung als „Brüder“ und verstehen sich als elitäre „Bruderschaft“. In Deutschland umfasst die Gruppierung laut Bundesinnenministerium rund 130 Mitglieder. Kernelement ihres Gedankenguts ist die Propagierung einer an die NS-Ideologie angelehnten Rassenlehre. Zweck der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ ist es laut Bundesinnenministerium daher, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgt insbesondere durch Konzertveranstaltungen. Hier werden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut konfrontiert, ideologisiert und radikalisiert.
Razzia in zehn Bundesländern
Finanziert hat sich die international vernetzten Gruppierung insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln. Für Faeser machte das Handeln der „Hammerskins Deutschland“ deutlich: „Der Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für die demokratische Grundordnung in Deutschland. Entsprechend handeln wir mit aller Entschiedenheit, um rechtsextremistische Strukturen zu zerschlagen.“
In zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) wurden daher seit dem Morgen die Wohnungen von 28 mutmaßlichen Führungspersonen durchsucht. Dabei waren laut Faeser mehr als 700 Kräfte im Einsatz. Neben dem Vereinsvermögen seien auch erhebliche Mengen an rechtsextremitstischen Devotionalien beschlagnahmt worden. Die Bundesinnenministerin dankte den Ländern sowie den „amerikanischen Partnern“ für die „großartige Zusammenarbeit“.
20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung
Bei dem Verbot der „Hammerskins Deutschland“ handelt es sich um das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch das Bundesinnenministerium. Bei den umfangreichen Vorbereitungen haben Bund und Länder intensiv über ein Jahr lang kooperiert. Das Bundesinnenministerium hat bei diesem Verbot einer rechtsextremistischen und rassistischen Organisation eng mit amerikanischen Partnerbehörden zusammengearbeitet.