Dank der Kurzarbeiterregelung ist der deutsche Arbeitsmarkt gut durch die Corona-Krise gekommen. Das bestätigten Studien der OECD und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) aus dem ersten Halbjahr 2021. Danach konnten knapp 2,2 Millionen Arbeitsplätze durch Kurzarbeit erhalten werden. Die Corona-bedingten Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld halfen aber auch, Betriebe gut durch die Krise zu bringen, denn sie konnten Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet bekommen. Zur Begründung hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) immer wieder darauf verwiesen, dass Kurzarbeit zwar sehr teuer sei, Massenarbeitslosigkeit aber sehr viel teurer.
Kurzarbeit bis 30. September möglich
Nun wird der erleichterte Zugang für das Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die dafür notwendige die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. September gewährleistet.
„Kurzarbeit hat sich als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie gezeigt. Jetzt wollen wir den Betrieben mit der Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes auch für den Fall unter die Arme greifen, dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte“, kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Verlängerung. Zuletzt wurden die entsprechenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld im Februar angepasst und zunächst bis zum 30. Juni ausgedehnt.
„Aktuell steigen die Infektionszahlen in Deutschland so stark wie nie zuvor in dieser Pandemie“, sagte Heil damals zur Begründung. Diesmal hat die Verlängerung jedoch nicht mit der Corona-Pandemie, sondern mit befürchteten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu tun. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den bereits durch die Folgen der COVID-19-Pandemie mitbedingten Störungen in den weltweiten Lieferketten drohe laut Bundesarbeitsministerium sich die Problematik weiter zu verschärfen. Die Herausforderungen äußerten sich bereits in der veränderten Branchenzusammensetzung der in den Anzeigen über Kurzarbeit enthaltenen Personen. Während die Kurzarbeit im Gastgewerbe und Handel deutlich zurückgeht, hat der Anteil der Kurzarbeitenden im verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum Jahresbeginn deutlich zugenommen.
Unterstützung für Betriebe
Bis Ende September sollen ebenfalls die Zugangserleichterungen verlängert werden. So reicht es weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Außerdem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30. Juni 2022 aus. Damit werde der Tatsache Rechnung getragen, dass die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen seien, so das Arbeitsministerium in seiner Begründung. Eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown sei derzeit nicht zu erwarten. Hinzu komme, dass der Arbeitsmarkt weiterhin auf Erholungskurs und die Nachfrage nach Arbeitskräften hoch sei.